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§ 10 JGG Jugendgerichtshilfe

Für Jugendliche und Heranwachsende, die eine richterliche Weisung oder Auflage bzw. ein Angebot vom Staatsanwalt erhalten haben bietet H.U.G.O. e.V. Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung an, die den Klienten unter Einbeziehung seines sozialen Umfeldes unterstützt.

Der Jugendliche soll in die Lage versetzt werden, Schwierigkeiten schnell zu erkennen und je nach Art und Umfang der Problemlage, diese ohne fremde Hilfe zu bewältigen oder nach passgenauer Unterstützung zu suchen.

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